Allgemeine Geschäftsbedingungen Heggen – Grosshandel für Gebäudereinigungs- und Hygienebedarf – für Verkauf, Lieferung und Zahlung

§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebot des Verkäufers (Auftragnehmer), auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind, falls keine abweichenden Sondervereinbarungen schriftlich vereinbart worden sind, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Einer Gegenbestätigung des Käufers (Auftraggeber) unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten unabhängig davon, ob das Vertragsangebot vom Käufer oder Verkäufer ausgeht. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- oder Schreibfehler verpflichten den Verkäufer nicht. Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Käufer ist an seinen Auftrag vier Wochen ab dessen Eingang beim Verkäufer gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, es sei denn, ein schriftliches Angebot des Verkäufers wird unverändert angenommen. Dem Käufer ausgehändigte aber durch den Verkäufer nicht gegengezeichnete Auftragskopien gelten nicht als Auftragsbestätigung. Bei Lieferung innerhalb von 8 Tagen oder Auftragswerten bis 500,00 Euro gilt die Rechnung des Verkäufers als Auftragsbestätigung. Die elektronische Form steht der Schriftform gleich. Rücksendungen von gelieferter Ware erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Käufers, es sei denn die Rücksendung erfolgt weil falsche oder mangelhafte Ware geliefert wurde. Im Falle falscher oder mangelhafter Ware ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Entscheidung über die Art des Rücktransportes liegt dann im Ermessen des Verkäufers. Im Falle einer Falschbestellung ist der Verkäufer berechtigt, die durch die Lieferung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise des Verkäufers sind Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer ab Werk. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zu entrichten. Die in den Auftragsbestätigungen und Rechnungen ausgewiesenen Konditionen des Verkäufers sind für die Zahlung der Rechnungsbeträge maßgebend. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Bei Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 12% zuzüglich Mahngebühren berechnet. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen für alle noch nicht erfüllten Verträge zu verlangen oder nach angemessener Nachfristsetzung von diesem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Ein Recht auf Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unumstritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ist der Käufer ein Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist er zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung
Lieferungen werden grundsätzlich ab Werk vorgenommen. Im Stadtgebiet Dortmund erfolgt die Lieferung ab 100,00 Euro netto frachtfrei. Kleinmengen mit Auftragswerten unter 100,00 Euro können mit Paketdienst unfrei versandt werden oder im Rahmen unser üblichen Liefertouren unter Berechnung von 10 Euro Transportkostenzuschlag geliefert werden. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Verkäufers. Liegt für eine Lieferung keine besondere Weisung des Käufers über die Wahl des Beförderungsweges vor, erfolgt sie nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Verkäufer. Wünscht der Käufer eine andere als die kostengünstigste Versandart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Treten äußere Einflüsse ein, die den Transport oder die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, so hat dieser das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung der Hindernisse hinauszuschieben. Lieferverzögerungen sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Wird die Lieferfrist um 4 Wochen überschritten so kann der Käufer eine Nachfrist zur Erfüllung von 4 Wochen setzen. Erfolgt die Belieferung binnen dieser Nachfrist nicht, so ist der Käufer berechtigt in schriftlicher Form vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Verkäufer die Nachfrist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Käufer drei Monaten nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten als eigenständiges Geschäft. Rechnungen aus Teillieferungen müssen vom Käufer reguliert werden und dürfen nicht mit dem Hinweis auf noch offene Restmengen verweigert werden. Verpackungshilfsmittel (Leihverpackung oder Ladehilfsmittel) das vom Verkäufer zur Lieferung zur Verfügung gestellt und auf dem Lieferschein vermerkt ist, bleibt unverkäufliches Eigentum des Verkäufers. Es darf nur zur Aufbewahrung der gelieferten Waren verwendet werden. Diese Verpackungshilfsmittel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entleerung frachtfrei, in gutem sauberen Zustand zum Werk zurückzusenden oder werden vom Verkäufen bei erneuter frachtfreier Anlieferung mit eigenem Fahrzeug zurückgenommen. Für Verpackungsmittel gilt eine Rückgabefrist von 4 Wochen. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht zurückgegeben, sind beschädigt oder unbrauchbar, behält der Verkäufer sich vor die zum Tagespreis für fabrikneue Verpackungshilfsmittel gleicher Ausführung zu berechnen. Alle Verpackungshilfsmittel, die nicht als Leihverpackung gekennzeichnet oder auf dem Lieferschein bezeichnet sind werden nicht zurückgenommen.

§ 5 Gefahrenübergang
Bei Lieferung ab Werk und frachtfreier Lieferung durch Dritte (Spediteur) geht die Gefahr mit erfolgter Verladung an den Käufer über. Ist zum Zeitpunkt der Lieferung am vorbestimmten Lieferort keine vom Käufer beauftragte Person verfügbar und der Verkäufer vom Käufer beauftragt die Lieferung trotzdem auszuführen, geht die Gefahr nach erfolgter Entladung an den Käufer über.

§ 6 Mängel
Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Werktagen schriftlich mitzuteilen. Mängelmuster müssen für den Verkäufer bereitgehalten werden. Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer nur die Nachlieferung der beanstandeten Ware verlangen. Der Käufer ist erst zur Wandlung oder Minderung berechtigt wenn eine Nachlieferung oder Nachbesserung nicht zur Behebung des Mangels führt. Bei allen Nachlieferungen im Rahmen der Mängelbeseitigung gilt ebenfalls die hier vereinbarte Mängelhaftung. Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. In diesem Falle steht dem Verkäufer wahlweise das Recht zur Wandlung, Minderung oder zum Schadensersatz zu. Für Mängelfolgeschäden haftet der Verkäufer jedoch nur, soweit hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt. Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer für mittelbare und unmittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet werden muss. Sämtliche auf die Produkte des Verkäufers betreffenden Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Angaben über chemische Zusammensetzung, Gewicht und Wirkungsweise sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift haftet der Verkäufer jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit, auch in Bezug auf Schutzrechte Dritter. Der Käufer ist nicht von der Prüfung der Produkte auf Eignung befreit. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung für einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird. Für die eventuelle Haftung des Verkäufers gilt die Regelung der Mängelhaftung entsprechend. Es obliegt allein dem Käufer, etwaige Anwendungspatente und gesetzliche Vorschriften bei der Verarbeitung der Lieferungen einzuhalten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem Liefervertrag das Eigentum am Liefergegenstand (Vorbehaltsware) vor. Ist der Käufer ein Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so behält sich der Verkäufer das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt Vorbehaltsware zurückzunehmen. In dieser Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

§ 9 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für die Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Kaufverträgen mit Kaufleuten, Unternehmern, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers. Eine tagesaktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter www.heggen- grosshandel.de oder kann telefonisch, per Fax oder auf postalischem Weg angefordert werden.